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   LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2005 - L 7 AL 453/04   

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https://dejure.org/2005,99154
LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2005 - L 7 AL 453/04 (https://dejure.org/2005,99154)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22.11.2005 - L 7 AL 453/04 (https://dejure.org/2005,99154)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22. November 2005 - L 7 AL 453/04 (https://dejure.org/2005,99154)
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  • BVerfG, 10.02.1987 - 1 BvL 15/83

    Verfassungswidrigigkeit des § 120 Abs. 1 AFG

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2005 - L 7 AL 453/04
    1 und 2 Satz 3 SGB X. In dem vom Kläger zitierten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Februar 1987 (1 BvL 15/83 -NJW 1987 S. 1930) hatte das Gericht die Rechtmäßigkeit einer Kürzung des Arbeitslosengelds für den Fall eines Meldeversäumnisses nach § 120 Abs. 1 AFG vom Verschulden des Leistungsempfängers abhängig gemacht.
  • BSG, 29.11.1990 - 7 RAr 34/90

    Bereitschaftsdienst als Merkmal für die Beitragspflichtigkeit einer Beschäftigung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2005 - L 7 AL 453/04
    Das Merkmal der Kurzzeitigkeit beurteilt sich nicht nach der tatsächlichen Inanspruchnahme des Beschäftigten, sondern nach der bei vorausschauender Betrachtungsweise zu erwartenden Inanspruchnahme des Beschäftigten durch den Betrieb (BSG, SozR 3-4100 § 102 Nr. 1); denn die Legaldefinition der Kurzzeitigkeit in § 102 Abs. 1 AFG stellt nicht etwa auf die im Nachhinein tatsächlich zurückgelegte Arbeitszeit ab, sondern auf die nach "Arbeitsvertrag" oder "Natur der Sache" intendierte Arbeitszeit (BSG, Urteil vom 21.08.1996 - 11 RAr 9/96; st. Rspr. des erkennenden Senats, vgl. z. B. Urteil vom 29.07.2003 - L 7 AL 284/00 -).
  • BSG, 01.08.1996 - 11 RAr 9/96

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld - Begriff der Arbeitslosigkeit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2005 - L 7 AL 453/04
    Das Merkmal der Kurzzeitigkeit beurteilt sich nicht nach der tatsächlichen Inanspruchnahme des Beschäftigten, sondern nach der bei vorausschauender Betrachtungsweise zu erwartenden Inanspruchnahme des Beschäftigten durch den Betrieb (BSG, SozR 3-4100 § 102 Nr. 1); denn die Legaldefinition der Kurzzeitigkeit in § 102 Abs. 1 AFG stellt nicht etwa auf die im Nachhinein tatsächlich zurückgelegte Arbeitszeit ab, sondern auf die nach "Arbeitsvertrag" oder "Natur der Sache" intendierte Arbeitszeit (BSG, Urteil vom 21.08.1996 - 11 RAr 9/96; st. Rspr. des erkennenden Senats, vgl. z. B. Urteil vom 29.07.2003 - L 7 AL 284/00 -).
  • BSG, 01.08.1996 - 11 RAr 15/96

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld bei nicht angezeigter kurzzeitiger

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2005 - L 7 AL 453/04
    Weil die Arbeitslosmeldung und auch der Leistungsantrag nach Aufnahme der Beschäftigung am 20. November 1996 verbraucht waren, waren für den erneuten Bezug von Alhi eine erneute Arbeitslosmeldung und ein neuer Leistungsantrag erforderlich (st. Rspr. d. BSG, vgl. Urteil vom 01.08.1996 - 11 RAr 15/96).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.07.2003 - L 7 AL 284/00
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2005 - L 7 AL 453/04
    Das Merkmal der Kurzzeitigkeit beurteilt sich nicht nach der tatsächlichen Inanspruchnahme des Beschäftigten, sondern nach der bei vorausschauender Betrachtungsweise zu erwartenden Inanspruchnahme des Beschäftigten durch den Betrieb (BSG, SozR 3-4100 § 102 Nr. 1); denn die Legaldefinition der Kurzzeitigkeit in § 102 Abs. 1 AFG stellt nicht etwa auf die im Nachhinein tatsächlich zurückgelegte Arbeitszeit ab, sondern auf die nach "Arbeitsvertrag" oder "Natur der Sache" intendierte Arbeitszeit (BSG, Urteil vom 21.08.1996 - 11 RAr 9/96; st. Rspr. des erkennenden Senats, vgl. z. B. Urteil vom 29.07.2003 - L 7 AL 284/00 -).
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